Regeln & Ausnahmen
Grundlegende Regeln
Gesetzliche Grundlage
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG). Verstöße nach Verwaltungsstrafgesetz.
| Regel | Details |
|---|---|
| Vignettenpflicht | Alle Fahrzeuge bis 3,5 t auf A/S-Netz |
| Gültigkeitsbeginn | Ab Startdatum (e) oder Kaufdatum (Klebe) |
| Anbringungsort | Links oben, Innenseite Windschutzscheibe |
| Übertragbarkeit | Nicht übertragbar |
| Ersatzmaut | Mindestens € 120 |
| Kontrolle | Automatische Kennzeichenlesung |
| Verjährungsfrist | 3 Jahre ab Verstoß |
| Zuständige Behörde | ASFINAG, Bezirksverwaltungsbehörde |
| Rechtsmittel | Einspruch innerhalb 4 Wochen |
| Zahlung | Vor Ort oder per Überweisung (4 Wochen) |
Ausnahmen
- Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Rettung befreit.
- Fahrzeuge über 3,5 t: GO-Box erforderlich.
- Diplomatenkennzeichen: Mögliche Befreiung.
- Behindertenausweis: Befreiung unter Bedingungen.
- Bundesstraßen: Kostenlose Alternative.
- Historische Fahrzeuge: Keine generelle Befreiung.
- Elektrofahrzeuge: Keine Befreiung.
- Fahrräder/Mopeds: Nicht vignettenpflichtig.
Beschwerden
- Adresse
- ASFINAG Maut Service GmbH, Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien
- [email protected]
- Telefon
- +43 50108 10000
- Einspruchsfrist
- 4 Wochen ab Zustellung
- Angaben
- Kennzeichen, Datum, Ort, Beschreibung
- Antwortzeit
- 5–15 Werktage